Tourismusförderungsfonds des Kantons Freiburg (TFF)

Der Tourismusförderungsfonds (der Fonds) dient der Finanzierung von touristischen Anlagen gemäss Artikel 2 Abs. 4 Bst. b, die auf dem Kantonsgebiet gebaut oder geplant sind.

Der Tourismusförderungsfonds wurde durch das Tourismusgesetz vom 8. Oktober 2021 begründet. Es bestehen drei Möglichkeiten zur Unterstützung: Beiträge für Kleinprojekte, Beiträge für Grossprojekte und Beiträge für Projekte von kantonaler Bedeutung

Link zum
Auszug dem Gesetz über den Tourismus (TG, Kapitel 4)
Link zum
Reglement über den Tourismus (TR, Kapitel 5)

Wichtige Hinweise

Das Gesuchsformular ist vollständig, exakt und sorgfältig auf www.fet-tff.ch auszufüllen.

Die Prüfung des Gesuchs um eine Finanzhilfe stützt sich ausschliesslich auf die eingereichten Unterlagen: Die antragstellende Person nimmt davon Kenntnis, dass sie die volle Verantwortung für die gelieferten Informationen und deren absolute Exaktheit trägt.

Das folgende Formular muss ausgefüllt werden für die offizielle Einreichung eines Gesuchs beim Tourismusförderungsfonds des Kantons Freiburg  (TFF).