Gewinn- und Verlustrechnung 2019, der Name der mit der Erstellung des Rechnungsabschlusses beauftragten Treuhandgesellschaft und den Revisionsbericht 2019
Die Einnahmen ohne MwSt., aufgeschlüsselt nach Monaten (vorzulegen im Excel-Format mithilfe des im Antrag vorgesehenen Dokuments)
Die Ablesungen der Registrierkassen zur Bestätigung der monatlichen Einnahmen, einschliesslich Debitorenrechnungen, ab November 2020
Das letzte MwSt.-Formular mit den Formularen zur detaillierten Angabe der gemeldeten Einnahmen
Die Plattform für branchenspezifische Unterstützung der Gastronomie (KWPV-Gastro) ist jetzt geschlossen.
Gewiss haben Sie es bereits aus den Medien und den sozialen Netzwerken erfahren: Der Staat Freiburg hat drei Verordnungen zu einer zusammengefasst.
Die Härtefallhilfe im erleichterten Verfahren besteht aus einer Entschädigung der Mietkosten und von 20 % Ihrer Umsatzeinbusse für die Dauer der Schliessung. Dafür ist ein neues Gesuch nötig. Der damit verbundene administrative Aufwand ist unerlässlich, um die Anforderungen des Bundes zu erfüllen. Die Mühe lohnt sich aber, denn die vom Staat gewährten Beiträge werden Ihnen durch die Krise helfen. Wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit nehmen, das neue Gesuch zu stellen.
Das nachstehende Formular muss vollständig, exakt und sorgfältig auf www.fet-tff.ch/gastro-fribourg/formulaire-demande ausgefüllt werden
Die Prüfung des Gesuchs um eine Finanzhilfe stützt sich ausschliesslich auf die eingereichten Unterlagen: Die antragstellende Person nimmt davon Kenntnis, dass sie die volle Verantwortung für die gelieferten Informationen und deren absolute Exaktheit trägt.
Empfängerkreis: Ein Gesuch stellen kann jede Person, die als Mieter, Pächter oder Eigentümer eine Bar, eine Disco oder ein Restaurant betreibt, die oder das als öffentliche Gaststätte mit einem Patent des Typs A, B, C, D, F, H, I, L oder T im Sinne von Artikel 14 ÖGG gilt, und mit besagter Gaststätte für das Jahr 2019 einen Umsatz von mindestens 200'000 Franken ausweist.
Einschränkungen nach Patent: Für die folgenden Patente gelten restriktive Vergabebedingungen:
Patent H: Die gesuchstellende Person verfügt über eine Ausbildung als Wirt/in und ist für die Zubereitung der Speisen der Gaststätte verantwortlich. Diese muss von der Haupttätigkeit, der sie angegliedert ist, unabhängig sein und darf nicht subventioniert sein.
Patent L: Der Restaurationsbetrieb ist die Haupttätigkeit der gesuchstellenden Person.
Patent T: Die gesuchstellende Person, die hauptberuflich einen Lebensmittelberuf ausübt, stellt die Zubereitung und Lieferung der Speisen sicher.
Umsatzrückgang: Die gesuchstellende Person weist infolge der behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie für den Monat, auf den sich das Gesuch bezieht, einen Umsatzrückgang von mindestens 20 % gegenüber dem entsprechenden Monat im Jahr 2019 aus.
Berechnung des Umsatzes: Falls die gesuchstellende Person ihre Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 oder 2020 aufgenommen hat, dient der monatliche Umsatz, der vor dem 29. Februar 2020 generiert wurde, als Berechnungsgrundlage. Liegt kein Umsatz vor, wird dieser anhand eines Businessplans mit einer monatlichen Verteilung der Einnahmen berechnet.
Gegenstand der Massnahme: Der Beitrag deckt einen Teil der monatlichen Fixkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb der öffentlichen Gaststätte stehen.
Umfang des Beitrags: Der Beitrag beläuft sich auf 9 % des eingebüssten Umsatzes nach Buchstabe d für den Monat, auf den sich das Gesuch bezieht; dies entspricht dem von der Branche geschätzten durchschnittlichen Mietaufwand (10 %), von dem 10 % als unternehmerisches Risiko abgezogen werden.
Begrenzung der Gesuche: Wenn der Eigentümer und der Mieter bzw. Pächter dieselbe Rechtsperson sind oder denselben wirtschaftlich Berechtigten vertreten, ist nur ein Gesuch pro öffentliche Gaststätte zulässig.
Höchstbetrag: Der Beitrag beläuft sich pro Gaststätte auf höchstens 50'000 Franken für die gesamte Dauer nach Buchstabe i.
Dauer der Massnahme: Die Massnahme zugunsten der öffentlichen Gaststätten dauert höchstens 6 Monate ab dem Entscheid der Behörden zur Wiedereröffnung der öffentlichen Gaststätten und nur solange, bis die bereitgestellten Mittel gemäss Artikel 2 ausgeschöpft sind. Wird eine gestaffelte Wiedereröffnung nach Patenttyp beschlossen, gilt die Dauer von 6 Monaten jeweils ab der entsprechenden Wiedereröffnung.
Frist für die Gesuchstellung: Das Gesuch muss bis am letzten Tag des Monats gestellt werden, der auf den betroffenen Zeitraum folgt. Ein Erstgesuch kann für jeden einzelnen Monat während der Geltungsdauer der Massnahme im Sinne des vorangehenden Buchstabens eingereicht werden.
Das Verfahren ist einfach
Klicken Sie auf den Link: erleichtertes Verfahren, füllen Sie die Felder aus und fügen Sie vier Dokumente bei:
Bilanzen und Erfolgsrechnungen 2018-2019
Ein Betreibungsregisterauszug (bestellen Sie diesen so schnell wie möglich online, die Betreibungsämter wurden informiert, dass sie viele Anfragen erhalten werden)
Ihr Mietvertrag
Identitätsausweise (Vorder- und Rückseite) oder Aufenthaltsbewilligungen der Vertreter/innen des Unternehmens;
Sobald Sie das Formular ausgefüllt und die unterzeichnete Selbstdeklaration hochgeladen haben, wird Ihre Eingabe direkt an das Bearbeitungsteam weitergeleitet. Wir werden unser Bestens tun, um Ihr Dossier so schnell wie möglich zu bearbeiten. Die Angaben zu Ihren Umsätzen sowie die Belege reichen Sie später ein. Diese sind für die Endabrechnung nötig.
Sie finden alle Informationen auf der Website der Wirtschaftsförderung unter www.promfr.ch/covid-19.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Team OMECR-WMHV
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